Beratungslehrkräfte Frau Gebauer und Herr Novak
Hast du Probleme bezüglich deiner Schullaufbahn, in der Schule, mit Freunden oder in der Familie, die dich belasten? Wir bieten Hilfe bei diesen Problemen, wenn du das Gefühl hast, sie allein nicht mehr bewältigen zu können. Alle Gespräche sind vertraulich.
Beratungszeiten
Die Beratung erfolgt möglichst zeitnah nach der Kontaktaufnahme. Wir sind persönlich ansprechbar oder über die Emailadresse (shiri.gebauer@ggs-wf.de oder jan.novak@ggs-wf.de) erreichbar.
Ort der Beratung
Das Beratungsgespräch bei Herrn Novak findet in der Regel im Beratungsraum im 1. Obergeschoss des Direktorenhauses (Medienzentrum) am Ende des Flurs statt. Der Raum befindet sich direkt neben der Hausaufgabenbetreuung und ist entsprechend beschriftet.
Das Beratungsgespräch bei Frau Gebauer findet im Beratungsraum im Erdgeschoss des Elster-Geitel-Hauses (EGH, E02) statt.
Freistellung für das Beratungsgespräch
Wenn ihr einen Beratungstermin in Anspruch nehmen wollt, informiert ihr nach Möglichkeit die für die jeweilige Unterrichtsstunde zuständige Klassen- oder Fachlehrkraft. Diese wird euch in der Regel vom Unterricht befreien, es sei denn, dass zu diesem Zeitpunkt eine benotete Leistung erbracht wird oder andere wichtige Gründe vorliegen. Wenn ihr die Lehrkraft nicht darüber in Kenntnis setzen wollt, dass ihr zu uns kommt, teilt ihr uns das zu Beginn der Beratung einfach mit. Auch in Fällen akuter Krisenintervention erhält die Beratung absoluten Vorrang. Auf das Einholen des Einverständnisses kann in diesem Fall verzichtet werden.
Häufigkeit der Beratung
Die Häufigkeit der Beratungsgespräche hängt von der individuellen Problemlage ab. In vielen Fällen kann ein einziges Gespräch genügen. Bei komplexeren bzw. schwerwiegenden Problemen könnten eine Reihe von Gesprächen notwendig sein.
Leitlinien für Beratung in der Schule
Freiwilligkeit: Sie stellt die Grundlage der Gespräche dar und gilt sowohl für die Ratsuchenden als auch für den Beratenden. Die Beratung darf nicht auf Anweisung hin stattfinden und kann zu jeder Zeit beendet werden.
Lösungsoffenheit: Die Ratsuchenden entwickeln selbst die Lösung des Problems, die für sie am besten erscheint. Die Beratungslehrkraft unterstützt sowohl bei der Klärung des tatsächlichen Problems als auch bei der Findung von Lösungsideen sowie -ansätzen und bei deren Reflexion.
Unabhängigkeit: Die Beratungslehrkraft unterliegt keiner Weisungspflicht. Er darf sich während des Beratungsprozesses nicht mit einer von der Beratung betroffenen Personengruppe (Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler, Schulleitung, etc.) identifizieren.
Verschwiegenheit: Für alle Beratungsgespräche gilt die Schweigepflicht. Grundsätzlich werden keine Informationen über Gespräche weitergegeben. Ausnahmen bestehen bei Selbst- und Fremdgefährdung.
Zielsetzung des Beratungsgespräches
Beratung findet unter der Leitlinie „Hilfe zur Selbsthilfe“ statt. In diesem Selbstfindungsprozess gibt die Beratungslehrkraft Hilfen für die Selbstreflexion und Selbstexploration. Die Ratsuchenden werden somit zum „aktiven Partner”, die zur Lösung ihres Problems beitragen. Die Aufgabe des Beraters liegt in der Hilfestellung. Das Beratungsgespräch ist ergebnisoffen. Bei Problemen, die durch die Beratungslehrkraft nicht behandelt werden können, unterstützt dieser bei der Vermittlung weitergehender Hilfe, wie der Kontaktaufnahme mit schulexternen Beraterinnen und Beratern, Beratungsstellen (Sucht-, Jugend, Familienberatungsstellen), dem Jugendamt, Ärzten, Psychotherapeuten und anderen.